Er konkretisierte seine Antwort, wonach sie mit 80 Jahren aufgehört habe zu arbeiten. Ein Jahr später habe er angefangen, sich um sie zu kümmern. Er sei immer für sie da gewesen und dies auch bereits für ihren Mann (Z. 64 ff.). Die Tochter der Privatklägerin sel. erklärte, dass ihre Mutter 2012 aufgehört habe zu arbeiten (Einvernahme vom 7. Juni 2017, Z. 20 f.). Zudem habe sich der Beschwerdeführer bereits zu Lebzeiten ihres Vaters um ihre Eltern gekümmert. Angefangen habe dies rund drei bis vier Jahre bevor ihr Vater 2003 an Krebs verstorben sei (Einvernahme vom 21. Mai 2019, Z. 66 ff.).