betraut gewesen sei, in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt rund CHF 150'000.00 von den Konten der Privatklägerin sel. bezogen haben, welche er in der Folge nicht im Interesse der Privatklägerin sel., sondern für seinen eigenen Lebensunterhalt bzw. für die Befriedigung seiner privaten Bedürfnisse verwendet habe. Daneben soll er sich von der Privatklägerin sel. und deren Tochter in den Jahren 2008 bis 2016 Darlehen von insgesamt rund CHF 130'000.00 ausbezahlt haben lassen; dies im Wissen, dass er nicht in Lage bzw. nicht gewillt gewesen sei, den Betrag zurück zu bezahlen.