5. Die Beschlagnahme zu Einziehungszwecken ist gestützt auf die der Beschwerdekammer zur Verfügung gestellten Akten aus den folgenden Gründen als rechtens zu bezeichnen: 5.1 Die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer und seine Ehefrau ist abgeschlossen und es wurde am 18. November 2022 beim Regionalgericht Berner Jura- Seeland Anklage erhoben. Gemäss Anklageschrift soll der Beschwerdeführer, der mit der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten der Privatklägerin sel. betraut gewesen sei, in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt rund CHF 150'000.00 von den Konten der Privatklägerin sel.