4 4.3 Bei der Einziehungsbeschlagnahme soll die Beschlagnahme den Erhalt der fraglichen Vermögenswerte während des Strafverfahrens sicherstellen, damit das urteilende Gericht die Rückgabe an die berechtigte Person oder die Einziehung anordnen kann. Sie stellt somit die vorsorgliche Massnahme zur Durchsetzung des materiellen Rechts dar (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_684/2012 vom 24. Januar 2012 E. 2.1; HEIMGARTNER, a.a.O., N. 11 zu Art.