Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigten 2 Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 ersuchte die Beschuldigte 2 um Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss in ihrer Stellungnahme vom 28. Dezember 2022 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.