Gegen die Beschlagnahmeverfügung vom 18. November 2022 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 1. Dezember 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung und die Löschung der im Grundbuch vermerkten Grundbuchsperre. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigten 2 Gelegenheit zur Stellungnahme.