Dass die vom Beschwerdeführer vorgeschlagene Sicherheitsleistung von CHF 7'000.00 dennoch ausreichen würde, um der Fluchtgefahr zu begegnen, ist weder dargetan noch ersichtlich. Ein allfälliger Verfall einer von Drittpersonen geleisteten Kaution trifft den Beschwerdeführer weniger hart als der Verfall einer selbst bezahlten Sicherheitsleistung. Die Leistung einer Kaution von CHF 7‘000.00 durch Familienangehörige würde die Fluchtgefahr somit nicht wesentlich reduzieren.