Zudem sei mit weiteren zwei bis drei Wochen für die anschliessende Datenauswertung zu rechnen (Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 8). Die Spiegelung der sichergestellten elektronischen Medien wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg in Auftrag gegeben (Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 2. Februar 2022 mit Verweis auf die beigelegten E-Mails der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 20. und 24. Januar 2022). Es sind keine Anhaltspunkte auszumachen, dass dem in Haftsachen besonders zu beachtenden Beschleunigungsgebot nicht ausreichend Rechnung getragen würde.