In Anbetracht der im Raum stehenden Vorwürfe wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Belästigung droht noch keine Überhaft. Die Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate erscheint zudem angesichts der noch anstehenden Ermittlungshandlungen (Durchsuchung des Mobiltelefons von D.________, des Mobiltelefons des Beschwerdeführers sowie der anlässlich der Hausdurchsuchung vom 5. Januar 2022 beim Beschwerdeführer sichergestellten elektronischen Medien) als verhältnismässig. Gemäss Berichtsrapport vom 5. Januar 2022 dürfte die Auswertung der sichergestellten Geräte