Die vom Zwangsmassnahmengericht ausgesprochene Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate bis am 13. April 2022 führt zu einer Haftdauer von vier Monaten. In Anbetracht der im Raum stehenden Vorwürfe wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Belästigung droht noch keine Überhaft.