Von dort nahm er ein Taxi nach I.________ zum Domizil von D.________ und klingelte um kurz vor Mitternacht an ihrer Haustür. Daraufhin wurde er um 23:55 Uhr von der avisierten Polizei angehalten und vorläufig festgenommen (Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 3 inkl. Beilage 5). Das Vorgehen des Beschwerdeführers deutet zumindest auf eine gewisse Tendenz zu überstürzten Aktionen hin. Zu berücksichtigen ist sodann, dass dem Beschwerdeführer im Falle einer Verurteilung eine empfindliche Sanktion droht. Ihm wird mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache sexuelle Belästigung zur Last gelegt.