___, der Vater von D.________, führte an der Einvernahme vom 22. Dezember 2021 aus, D.________ habe ab ca. Donnerstag, 9. Dezember 2021, gesagt, dass sie wieder nach Hause wolle. Sie habe am Telefon geweint und es sei ihr nicht gut gegangen. Er habe aber den Grund nicht gekannt. Sie habe ihm lediglich gesagt, dass sie sich unwohl und überwacht fühle. Auf seine Nachfragen sei sie ihm ausgewichen. Sie habe nur erzählt, dass der Beschwerdeführer ihr verboten habe, ihre Tabletten zu nehmen. Zu Hause habe D.___