Vor dem ersten Geschlechtsverkehr am Abend des 10. Dezember 2021 wurden täglich zahlreiche Sprachnachrichten zwischen den beiden versandt. Danach kamen diese Kommunikationsaktivitäten vollständig zum Erliegen (Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 9). Die Aussagen der übrigen befragten Personen vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern. Auch wenn E.________, F.________ und G.________ für die zu beurteilenden Vorfälle lediglich Zeugen vom Hörensagen sind, unterstreichen ihre Aussagen das Gesamtbild. E.________, der Vater von D.________, führte an der Einvernahme vom 22. Dezember 2021 aus, D.___