Sie entgegnete jeweils, dass sie sich freue, wenn er nach Hause komme (Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 7). Dies stützt die Aussagen von D.________, wonach sie nicht verliebt in den Beschwerdeführer gewesen sei und nie eine Beziehung mit ihm gewollt habe. Sie habe dem Beschwerdeführer