Diese Verhaltensänderung von D.________ erscheint zumindest sehr unüblich. Der dringende Tatverdacht hat sich seit dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Dezember 2021 verdichtet. Eine erste Auswertung des Mobiltelefons von D.________, insbesondere der aufgezeichneten Sprachnachrichten zwischen ihr und dem Beschwerdeführer, stützt die Aussagen von D.________, wonach sie vom Beschwerdeführer kontrolliert worden sei. So liess der Beschwerdeführer am 8. Dezember 2021 über das Smart Home System ALEXA das Licht in der Wohnung blinken und machte die Musik an, weil D.________ während 45 Minuten nicht auf seine Nachrichten regiert hatte. Er sagte D.________, dass er dank