Sie habe Angst gehabt, dass wenn sie sich zu fest zur Wehr setzen würde, der Beschwerdeführer sie nicht mehr nach Hause gehen lasse (Einvernahme Opfer 15. Dezember 2021 Z. 402 f., Z. 701 ff.). Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers geht aus den Aussagen von D.________ jedoch auch hervor, dass sie sich während der sexuellen Handlungen sowohl verbal als auch körperlich zur Wehr gesetzt habe. D.________ gab an, sie habe die ganze Zeit gesagt, dass es ihr weh mache (Einvernahme Opfer 15. Dezember 2021 Z. 322). Sie habe den Beschwerdeführer gekratzt und habe versucht sich wegzudrehen, von ihm wegzukommen. Als sie gemerkt habe, dass das nicht funk-