Gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers fand der erste Geschlechtsverkehr am vierten Tag, d.h. am 10. Dezember 2021, statt (vgl. Einvernahme Beschuldigter 15. Dezember 2021 Z. 299 ff., Z. 838 f.; Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 8). Die Auswertung des Mobiltelefons von D.________ ergab, dass sich diese am Morgen des 11. Dezember 2021 betreffend Zugfahrten und Flugverbindungen von Hamburg in die Schweiz erkundigt hatte (Berichtsrapport vom 5. Januar 2022, S. 8). Sie war somit nicht komplett untätig geblieben.