Sie hätten sich vor dem ersten Treffen dutzende Male auf Discord gesehen (del. EV Beschuldigter, Z. 65). Dabei sei es zu stundenlangen Unterhaltungen, während ganzer Nächte, gekommen. Auch tagsüber hätten sie per Whatsapp ständig in Kontakt gestanden (del. EV Beschuldigter, Z. 211; Z. 243 ff.). Der Beschuldigte gab an, dass sie so beim ersten Treffen bereits gemeinsam zum Schluss gekommen seien, nun zusammen zu sein (del. EV Beschuldigter, Z. 249 ff.). Ob die Version des Beschuldigten zutrifft, dürfte sich mittels Auswertung der technischen Geräte rasch überprüfen lassen. Treffen seine Aussagen zu, erscheinen die Vorkommnisse bereits wieder in einem anderen Licht.