EV Beschuldigter, Z. 163 f.). Auch war sie nach eigenen Angaben gesundheitlich stark angeschlagen, krankgeschrieben und ohne Selbstwertgefühl (Therapie mit Psychopharmaka gegen Depression, del. EV Opfer, Z. 160 ff.; 920 f.). All dies vermag aber nicht nachvollziehbar zu erklären, weshalb sie trotz schlimmer sexueller Gewalt während vier Tagen je mindestens 9 Stunden zu Hause (oder bei seinen