Die Geschädigte gibt entsprechend an, dass sie Angst gehabt habe, sich zu stark zur Wehr zu setzten, da sie befürchtet habe, dass der Beschuldigte sie nicht mehr in die Schweiz zurückreisen lassen würde, dass sie nicht genügend Geld für die Rückreise habe oder, dass er ihr etwas antuen werde (del. EV Opfer, Z. 701 ff., Z. 722 ff.). Sie gibt an, dass sie aufgrund ihrer Angst die ganze Zeit so getan habe, als wäre alles gut (del. EV Opfer, Z. 701). So habe sie auch so getan, als hätte sie einen Orgasmus, damit er sie in Ruhe lasse (del. EV Opfer, Z. 696). Diese Haltung erstaunt angesichts der Schwere der angeblich mehrfach erlittenen Übergriffe. Es ist zu erwähnen, dass der Beschuldigte