Ihre Schilderungen – auch jene ihrer fehlenden Zustimmung – erscheinen rein für sich betrachtet authentisch, echt erlebt und homogen. Insofern liegt auf der Hand, dass gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren eröffnet und die Vorwürfe untersucht werden und es kann auch im vorliegenden Verfahren prima vista von einem bestehenden Tatverdacht ausgegangen werden. Andererseits muss ausdrücklich festgehalten werden, dass auch die Aussagen 3 des Beschuldigten durchwegs glaubhaft, authentisch, detailliert, schlüssig und nachvollziehbar erscheinen.