1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung. Am 17. Dezember 2021 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von einem Monat an, d.h. bis am 13. Januar 2022. Mit Entscheid vom 17. Januar 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 13. April