_ keine Geburtstagskarte «unter dem Radar» habe «ausstellen» (wohl: zustellen) wollen. Die Verteidigung begeht eine Pflichtverletzung, wenn sie ein Schreiben eines Untersuchungshäftlings unter Umgehung der behördlichen Zensur an Dritte weiterleitet. Das Recht auf freien und unkontrollierten schriftlichen Verkehr mit dem Verteidiger beinhaltet nicht das Recht, während einer Untersuchungshaft über den Verteidiger Briefe an Dritte zu senden (Urteil des Bundesgerichts 2C_737/2008 vom 8. April 2009 E. 4.5 f.).