5 Weiter belegt die anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung eingereichte – und vom Regionalgericht akzeptierte – Kostennote (amtliche Akten pag. 1824 ff.), dass Rechtsanwalt B.________ dem Beschwerdeführer seit der Mandatsbernahme im Sommer 2021 jeweils die Verfügungen und Entscheide der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts mitgeteilt und erklärt sowie auf zahlreiche Schreiben des Beschwerdeführers reagiert hat.