3.3 Rechtsanwalt B.________ wehrt sich gegen die Vorwürfe der Sorgfaltspflichtverletzungen und hält den beschwerdeführerischen Argumenten entgegen, dass er nie Post seiner Klienten weiterleite. Eine Geburtstagskarte könne ohne Schwierigkeiten auch über den «Dienstweg» unter allfälliger Kontrolle durch die Verfahrensleitung zugestellt werde. Hinsichtlich der Akteneinsichtsverweigerung, der zahlreichen Schreiben des Beschwerdeführers und der Besuche verweise er auf seine Ausführungen vom 21. Februar 2021 an Staatsanwältin D.________, welche nach wie vor Gültigkeit hätten.