Ebenso wenig weise der vorgebrachte Grund eines Strategiewechsels auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis hin. 3.2 In seiner Beschwerde weist der Beschwerdeführer zunächst darauf hin, dass er bereits im Dezember 2021 den Wunsch geäussert habe, zu seiner «alten» Pflichtverteidigerin zurückkehren zu wollen. Nun, nach ergangenem erstinstanzlichen Urteil, stelle er aufgrund diverser (Sorgfaltspflicht-) Verletzungen erneut diesen Antrag, wogegen sich sein derzeitiger amtlicher Verteidiger im Übrigen – anders als noch im ersten Gesuchsverfahren – nicht zur Wehr setze. Konkret moniert der Beschwerdeführer, dass Rechtsanwalt B.__