Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 wurde von den eingereichten Dokumenten Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Das Regionalgericht verzichtete mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 auf abschliessende Bemerkungen. Weitere Eingaben gingen nicht mehr ein.