Mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 wurden die jeweiligen Eingaben wechselseitig zugestellt mit dem Hinweis, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Am 8. Dezember 2022 stellte das Regionalgericht der Beschwerdekammer die schriftliche Urteilsbegründung sowie seine gleichentags im Hinblick auf das Berufungsverfahren ergangene Verfügung zu. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 wurde von den eingereichten Dokumenten Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien.