das Regionalgericht mit dem Hinweis, dass die schriftliche Urteilsbegründung in den nächsten Tagen eröffnet werde. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2022 nahm der amtliche Verteidiger zur Beschwerde Stellung und wies die von seinem Mandanten erhobenen Vorwürfe zurück. Gleichzeitig hielt er fest, dass er sich nicht gegen einen Anwaltswechsel stellen werde. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 wurden die jeweiligen Eingaben wechselseitig zugestellt mit dem Hinweis, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien.