Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft, dem Regionalgericht und dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regionalgericht und die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten am 7. und 8. Dezember 2022 auf das Einreichen einer Stellungnahme; das Regionalgericht mit dem Hinweis, dass die schriftliche Urteilsbegründung in den nächsten Tagen eröffnet werde.