Mit Verfügung vom 22. November 2022 wurde das Gesuch um Anwaltswechsel abgewiesen. Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 24. November 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) persönlich Beschwerde (Posteingang: 30. November 2022). Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft, dem Regionalgericht und dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers Gelegenheit zur Stellungnahme.