1. Am 2. November 2022 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen schwerer und einfacher Körperverletzung, Raufhandels, Beschimpfung, qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten (unter Anrechnung von 537 Tagen Polizei-, Untersuchungs-und Sicherheitshaft) und einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0). Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet.