1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Juraseeland PEN 22 623 vom 22. November 2022 wird aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl BJS 22 7774 vom 21. Juni 2022 rechtsgültig eröffnet wurde und mangels gültiger Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.