_ vor der Vorinstanz anführte, dass er den Beschuldigten bekannterweise bereits in früheren Strafverfahren vertreten habe, lässt sich daraus nichts zugunsten des Beschuldigten ableiten. Vielmehr darf als notorisch geltend, dass Wahlverteidiger jeweils für konkrete Verfahren mandatiert werden, wobei das Auftragsverhältnis gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter anderem durch Erfüllung erlischt, womit regelmässig auch der (stillschweigende) Widerruf der Prozessvollmacht einhergeht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2021 vom 24. Februar 2022 E. 1.3.1 mit Hinweisen).