4 4.2 Gemäss Art. 129 Abs. 1 StPO ist die beschuldigte Person berechtigt, in jedem Strafverfahren und auf jeder Verfahrensstufe einen Rechtsbeistand mit ihrer Verteidigung zu betrauen. Das (zivilrechtliche) Mandatsverhältnis zwischen Klient und Verteidigung entsteht durch die Erteilung eines Auftrags und ist formlos gültig (Art. 394 i.V.m. Art. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht] [OR;