85 Abs. 4 StPO als erfolgt, weshalb der Strafbefehl mangels gültiger Einsprache innert Frist rechtskräftig und vollziehbar sei. Die pauschale Behauptung ohne entsprechende Beweise des Beschuldigten, wonach der Briefträger die Post persönlich einem Mitarbeiter der Pizzeria im Erdgeschoss der Liegenschaft übergeben haben soll, genüge nicht, um die Vermutung, wonach die Post eine Abholeinladung in den Briefkasten des Adressaten gelegt und das Zustelldatum korrekt erfasst habe, zu widerlegen.