Daraufhin erhob die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 29. November 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura – Seeland, Gerichtspräsidentin D.________ vom 22.11.2022 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass der Strafbefehl BJS 22 7774 vom 21.06.2022 rechtsgültig eröffnet worden und mangels gültiger Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist.