Vielmehr geht aus dieser hervor, dass sich die Staatsanwaltschaft hinreichend mit der Strafanzeige des Beschwerdeführers auseinandergesetzt hat. Soweit der Beschwerdeführer ergänzend Schilderungen betreffend eine erste erteilte Klagebewilligung im Jahr 2015 macht, wobei der Beschuldigte als-