Dem Beschwerdeführer geht es im Wesentlichen darum, dass er auf dem Gerichtsweg eine Geldforderung gegenüber seinem Bruder C.________ geltend machen möchte. Insoweit hat die Schlichtungsbehörde Bern- Mittelland im Verfahren BM 16 448 – in welchem der Beschwerdeführer durch den Beschuldigten vertreten war – offenbar das Verfahren als erledigt abgeschrieben, nachdem sie eine Vereinbarung der Parteien zu Protokoll genommen hatte. Der Beschwerdeführer scheint nunmehr mit dieser Vereinbarung und der Abschreibung des Verfahren nicht mehr einverstanden zu sein.