Es ist gestützt auf die vom Beschwerdeführer eingereichte Strafanzeige und die Beilagen nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte einen Straftatbestand, etwa des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), erfüllt haben sollte. Eine angebliche Schlechterfüllung eines Vertrages, ein angeblicher Verstoss gegen Treu und Glauben und eine angebliche willkürliche Behandlung durch einen Rechtsanwalt, wie es der Beschwerdeführer rügt, stellen keine Straftatbestände dar. Dem Beschwerdeführer geht es im Wesentlichen darum, dass er auf dem Gerichtsweg eine Geldforderung gegenüber seinem Bruder C.________ geltend machen möchte.