21. April 2021 zur Verhandlung im Schlichtungsverfahren BM 16 448 vom 21. April 2 ein. Im Schlichtungsgesuch vom 23. Februar 2016 machte der Beschuldigte namens des Beschwerdeführers folgendes Rechtsbegehren geltend: «Der Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger den Betrag von Fr. 10'547.90 zuzüglich Zins zu 5 % seit wann rechtens zu bezahlen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen».