Er macht in der Anzeige sinngemäss geltend, der Beschuldigte habe seine anwaltlichen Pflichten ihm gegenüber verletzt. Namentlich habe er aufgrund des Beschuldigten von der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland nach der Schlichtungsverhandlung vom 21. April 2016 keine Klagebewilligung erteilt erhalten und dadurch sei ihm bis heute eine Gerichtsverhandlung zum damals gestellten Rechtsbegehren förmlich verwehrt worden.