2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf Gebühren von CHF 3'000.00 zuzüglich Auslagen von CHF 2'107.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5'107.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung der amtlichen Vertreterin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin Dr. B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt: