als Vollzugsort und den von ihnen verfassten Verlaufsbericht optimistisch, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit deutliche Verbesserungen in den entscheidenden Störungsbereichen zu erwarten sind (pag. BK/267). Mit E-Mail vom 22. Februar 2023 teilte der behandelnde Psychologe der Klinik G.________ mit, dass der Beschwerdeführer den Behandlungsplan zwar unterschrieben habe, jedoch nicht ohne zu betonen, dass er mit der Diagnose und den beschriebenen Zielen nicht einverstanden sei. Zudem habe der Beschwerdeführer am 21. Februar 2023 die verschriebene Medikation nicht eingenommen und angekündigt, dass er diese schrittweise nicht mehr einnehmen werde (pag. BVD/1510).