In einer ersten Behandlungsphase erfordert die Behandlung daher ein fachlich kompetentes stationäres Setting in einer forensisch-psychiatrischen Klinik – was in der Klinik G.________ nun gegeben ist –, wo zunächst deutliche Verbesserungen in den Bereichen der Störungseinsicht, der Behandlungsmotivation sowie der Compliance und der Therapieabhärenz erzielt und gestufte Lockerungs- und Belastungserprobungen durchgeführt werden müssen, um auf dieser Grundlage dann eine realistische Entlassungsperspektive zu entwickeln. Nur so kann der Gefahr eines Rückfalls in unerwünschte Verhaltensmuster begegnet werden.