Diese Fortschritte wären in Freiheit undenkbar gewesen. Auch wenn der Beschwerdeführer bislang von der Psychotherapie im engeren Sinn nicht profitieren wollte, hat doch im Hinblick auf die Suchtmittelproblematik bereits Therapiearbeit geleistet werden können. Wie Dr. med. D.________ unterstreicht, sind bereits Struktur und klar geregelte Abläufe