Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers, dass bisher noch nicht mit der Massnahme begonnen worden sei, geht auch die Beschwerdekammer davon aus, dass bisher bereits etwas Therapiearbeit geleistet werden konnte. Der Beschwerdeführer hat im Hinblick auf seine Suchtmittelproblematik insofern Fortschritte gemacht, als dass im geschlossenen und strukturierten Rahmen eine Stabilisierung durch eine Substitution erreicht werden konnte. Diese Fortschritte wären in Freiheit undenkbar gewesen.