Zu derselben Erkenntnis gelang Dr. med. D.________ auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung. So erklärte er, dass bereits der institutionelle Rahmen, d.h. die Substitution innerlich nicht vorhandener Strukturen durch die äussere Strukturierung als therapeutischer Vorgang anzusehen sei. Diese innere Strukturierung ist Voraussetzung dafür, dass andere psychotherapeutische und soziotherapeutische Mittel überhaupt greifen könnten (pag. BK/267). Insofern habe das Ziel der stationären Suchtbehandlung zumindest teilweise erreicht werden können.