_ betont, dass primär an der psychischen Störung gearbeitet werden müsse (pag. BK/265). Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach mit der Massnahme bisher gar nicht begonnen worden sei, gelangt Dr. med. D.________ zum Schluss, dass es im geschlossenen Vollzugssetting gelungen sei, den Beschwerdeführer in seiner schweren Suchterkrankung zu stabilisieren, ihn auf eine dauerhafte und von ihm auch akzeptierte Substitutionsbehandlung mit Opiaten und Benzodiazepinen einzustellen und ihn von seinem früheren zusätzlichen Beikonsum von Alkohol, Kokain und anderen psychotropen Substanzen wenigstens ein Stück weiter zu entwöhnen (pag. BVD/1115).