_ keine (völlig) neue Diagnose auf. Die Klinik G.________ hielt am 24. November 2022 fest, dass der Beschwerdeführer die ihm verordnete antipsychotische Medikation mit Haloperidon seit dem 7. November 2022 nicht mehr einnehme. Dementsprechend sei eine Zustandsverschlechterung beobachtet worden. Der Beschwerdeführer habe sich schnell gereizt, provokant, vorwurfsvoll, bedrohlich und distanzgemindert im Kontakt mit Pflegepersonal und Therapeuten gezeigt, habe Personal und Mitpatienten beschimpft, habe sein Fehlverhalten nicht eingesehen und sei schwer berechenbar geblieben.